Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 26.06.1991

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1991 - RE-Miet 1/91   

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https://dejure.org/1991,3368
BayObLG, 22.07.1991 - RE-Miet 1/91 (https://dejure.org/1991,3368)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1991 - RE-Miet 1/91 (https://dejure.org/1991,3368)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - RE-Miet 1/91 (https://dejure.org/1991,3368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Überholung durch späteren Rechtsentscheid; Umdeutung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 541 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 541 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 524
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluß vom 3.4.1990 (NJW 1990, 1593 ) nur die Verletzung von Grundrechten geprüft und die Entscheidung der Rechtsfrage ausdrücklich offen gelassen.
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91
    Die Vorlage ist zwar statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO ), weil das Landgericht als Berufungsgericht durch einen mit Gründen versehenen Beschluß vorgelegt hat (BayObLGZ 1987, 36/39), nachdem die Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (§ 541 Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.1991 - 5 REMiet 1/90
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91
    Dieser Rechtsentscheid, der erst nach Erlaß des Vorlagebeschlusses veröffentlicht worden ist (NJW 1991, 1760 und WuM 1991, 251 ), beantwortet die Rechtsfrage, die das Landgericht dem Senat zur Entscheidung vorgelegt hat.
  • OLG Hamm, 18.02.1991 - 30 REMiet 5/90
    Auszug aus BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91
    Eine solche Umdeutung in eine Vorlage gemäß § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO kommt hier schon deswegen nicht in Betracht, weil die Begründung des Vorlagebeschlusses nicht erkennen läßt, wie das Landgericht über die Rechtsfrage entscheiden wollte (OLG Hamm, WuM 1991, 334/335).
  • BayObLG, 19.07.1984 - REMiet 1/84

    Wirksamkeit eines mit drei Vergleichswohnungen begründeten

    Auszug aus BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91
    Dadurch ist die Vorlage unzulässig geworden (BayObLG, WuM 1984, 276/277; Landfermann/Heerde RES VII Einführung II 4 am Ende).
  • BayObLG, 20.07.1992 - REMiet 5/91

    Eintritt eines nichtehelichen Lebenspartners in den Mietvertrag eines

    Der Senat hat durch Beschluß vom 22.7.1991 (NJW-RR 1992, 524 ) den Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt, weil die vorgelegte Rechtsfrage durch den zwischenzeitlich veröffentlichen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 6.3.1991 (5 RE-Miet 1/90, NJW 1991, 1760 ) beantwortet sei.

    Die Vorlage ist statthaft (§ 541 Abs. 1 S. 1 ZPO , BayObLG NJW-RR 1992, 524 ) und nunmehr auch zulässig.

  • BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93

    Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch

    b) Ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts wird - nachträglich - unzulässig, wenn die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vorlage durch Rechtsentscheid beantwortet wird (BayObLG NJW-RR 1992, 524; OLG Hamm NJW-RR 1992, 146 [OLG Hamm 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91]; Landfermann/Heerde, RES VIII S. 29; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 541 Rdnr. 68).
  • OLG Hamburg, 28.04.1995 - 4 U 82/94 RE-Miet

    Zulässigkeit einer Vorlage nach Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage durch

    Die Vorlage ist unzulässig geworden, da die vorgelegte Rechtsfrage zu 1) zwischenzeitlich schon durch einen anderen Rechtsentscheid beantwortet worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1074, 1075; BayObLG NJW-RR 1992, 524 ; OLG Frankfurt/M. WuM 1992, 421 ; OLG Karlsruhe WuM 1982, 10 ; Zöller 19. Aufl., Rn. 68 zu § 541 ZPO ; Baumbach/Lauterbach 53. Aufl., Rn. 7 zu § 541 ZPO ; MünchKomm Rn. 21 zu § 541 ZPO ; Bub-Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl., VIII Rn. 173).
  • OLG Hamm, 03.09.1993 - 30 REMiet 6/92

    Zur Zulässigkeit der Installation einer Parabolantenne zum Satellitenempfang auf

    Für die Zulässigkeit der Vorlage zum Rechtsentscheid ist nicht auf den Vorlagezeitpunkt, sondern auf den der Entscheidung abzustellen (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 145 ; BayObLG, NJW-RR 1992, 524 ; OLG Frankfurt, ZMR 1992, 450 ; Landfermann-Heerde, RES VIII Einf. II 4 a.E.; Zöller-Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 541 Rdn. 68; Münchener Kommentar Rimmelspacher; ZPO , $ 541 Rdn. 21; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 51. Aufl., § 541 Rdn. 10; Thomas-Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 541 Rdn. 16).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 2/9 T 640/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7299
LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 2/9 T 640/88 (https://dejure.org/1991,7299)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.06.1991 - 2/9 T 640/88 (https://dejure.org/1991,7299)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Juni 1991 - 2/9 T 640/88 (https://dejure.org/1991,7299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ladisch.de (Auszüge)

    § 11 Abs. 1 Nr. 1 a Heizkostenverordnung
    Wirtschaftlichkeit der Heizkostenerfassung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZR 361/89

    Optierung des Vermieters zur Mehrwertsteuer; Verhältnismäßigkeit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 9 T 640/88
    Diese Grundsätze stehen auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des BGH, wonach sich die Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes i.S. von § 11 Abs. 1, Nr. 1 lit. a HeizkostenVO aufgrund eines Vergleiches der Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie des Meß- und Abrechnungsaufwandes mit der möglichen Einsparung von Energiekosten feststellen läßt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 647 - WM 1991, 282), denn auch die vorstehenden Grundsätze stellen auf diesen Vergleich ab.
  • AG Köln, 17.12.1986 - 220 C 331/85
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 9 T 640/88
    Schließlich darf es auch keine Rolle spielen, ob die Investitionskosten ganz oder teilweise auf die Nutzer umgelegt werden können; denn die Gegenüberstellung der Kosten hat unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen und nicht danach, wer sie im Endergebnis zu tragen hat (AG Köln, WuM 1988, 25).
  • AG Münster, 10.02.1988 - 5 C 368/87
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.06.1991 - 9 T 640/88
    Er entspricht aber ebensowenig dem § 5 Abs. 1 EnEG wie ein angenommener Verteilungszeitraum von 10 Jahren (so AG Münster, WuM 1989, 193).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 164/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Verpflichtungsantrag zur Einhaltung der

    Soweit von einem Teil der Kommentarliteratur (Lammel, aaO., § 11 HeizkostenV, Rdnr. 21; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., Anmerkungen zur HeizkostenV, Rdnr. 8-10 unter Berufung auf Landgericht Frankfurt/Main NJW-RR 1992, 524) die Restnutzungsdauer der Gebäude abstrakt nach der Abschreibungsdauer in § 7 EStG als der für die zu erwartende Energieeinsparung maßgebliche Zeitraum angesehen wird, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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